Weiterbildung
Angebote der Katholischen Elternbildung zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuung
Seit 1. Jänner 2009 sind Kinderbetreuungsleistungen von qualifizierten Personen, auch Großeltern, unter gewissen Voraussetzungen steuerlich absetzbar.
Die wichtigste Voraussetzung dafür ist, dass die Betreuungsperson eine Weiterbildung zur pädagogisch qualifizierten Betreuungsperson besucht hat. Die Katholische Elternbildung bietet Weiterbildungen an, die den steuerlichen Kriterien entsprechen.
Diese Regelungen bleiben weiterhin aufrecht: Mit 9.11.2011 stellt das Bundesministerium für Finanzen nochmals klar, dass Personen, die eine Ausbildung im Mindestausmaß von 8 bzw. 16 Stunden absolviert haben, als pädagogisch qualifizierte Personen im Sinne des § 34 Abs. 9 EStG 1988 anzusehen sind. Die Kinderbetreuungskosten, die an pädagogisch qualifizierte Personen (z. B. an die Oma/Opa mit 8 Stunden-Kurs) gezahlt werden, sind daher weiterhin steuerlich abzugsfähig.
Für weitere Fragen steht die Steuerhotline des BMF: 0810/00 12 28 zur Verfügung.